Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung der Tanzschule ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars oder Eintrittsgeldes. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme oder teilweiser Teilnahme.
Das Honorar für einen Kurs ist zur ersten Stunde fällig; bei Veranstaltungen vor Beginn derselben.
Bei Verhinderung des Kursteilnehmers – gleich aus welchem Grunde (Krankheit, berufliche Gründe usw.) – ist das Honorar auch bei Nichtteilnahme in vollem Umfang fällig, und zwar ebenfalls bis zur ersten Stunde des gebuchten Kurses.
Bei Nichtteilnahme kann über das gezahlte Honorar in Ausnahmefällen ein Gutschein ausgestellt werden (siehe Geschäftsbedingungen Abs. Gutschein).
Eine Bestätigung für die Buchung eines Kurses erfolgt automatisch durch Annahme der Anmeldung (mündlich oder schriftlich). Dies gilt ebenfalls für Veranstaltungen.
Der gebuchte Kurstag ist nur insofern für die Tanzschule verbindlich, soweit die Krankheit eines Tanzlehrers oder ähnliche gravierende Gründe eine Änderung zwingend notwendig machen.
Goldstarkreise und Tanzkreise sind ebenfalls als Tanzkurse anzusehen.
Widerrufsrecht
Bei der Internetanmeldung gewähren wir dem Kunden ein Widerrufsrecht. Sofern der Kurs, für den die Anmeldung durchgeführt wurde, noch nicht begonnen hat und eine Teilnahme auch zeitweise somit nicht erfolgte, ist der Widerruf in einer Frist von 2 Wochen nach erfolgter Online-Anmeldung in Textform zu richten an Tanzschule Tessmann e.K., Inh. Inga Wilking, Kirchhofallee 25, 24103 Kiel, (info(at)tanzschule-tessmann.de)
Besondere Bedingungen für Gutscheine:
Sie werden in Ausnahmefällen für gezahlte Kurshonorare und Eintrittsgelder für Veranstaltungen, an denen eine Teilnahme ganz oder teilweise nicht möglich war, ausgegeben (Gilt nicht für Goldstarkreise!); dies in der Höhe der nicht in Anspruch genommenen Leistung (Kursstunden oder Veranstaltungen).
Ein Gutschein für Einzelpersonen kann nur eingelöst werden, wenn in dem betreffenden Kurs ein Partner zur Verfügung steht, so dass dadurch ein aktueller Kursteilnehmer – Einzelperson – im Paarverhältnis nicht berührt wird. Die Entscheidung über eine Ausgabe eines Gutscheines obliegt nur der Tanzschule.
Der ausgegebene Gutschein muss in der nächstfolgenden Tanzsaison eingelöst werden, sofern keine andere Vereinbarung erfolgt ist. Der Gutschein ist nicht übertragbar und verfällt bei Nichteinlösung. Eine Auszahlung (Geld) ist nicht möglich. Der Gutschein muss innerhalb der Saison, die nicht wahrgenommen worden ist, abgeholt werden.
Ein Geschenkgutschein muss ebenfalls zu der im Gutschein angegebenen Tanzsaison eingelöst werden. Die Bezahlung des selben erfolgt bei Ausgabe des Gutscheins. Auch in diesem Fall ist eine Übertragung auf eine andere Person als die im Gutschein angegebene nicht möglich. Der Gutschein verfällt, sofern er nicht zur angegebenen Tanzsaison eingelöst wird.
Sowohl ein Kulanz-Ersatzgutschein als auch ein Geschenkgutschein gelten nicht als Anmeldung. Diese muss mit unserer Anmeldekarte erfolgen.
NEU: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Goldstarkreis für Erwachsene (für alle Anmeldungen, die ab dem 01.03.2022 eingehen.)
Anmeldungen zum Goldstarkreis sind auch bei Nichtteilnahme aus jedweden Gründen verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Goldstarkreishonorare nach den unten genannten Zahlungsbedingungen. Nicht wahrgenommene Leistungen können nicht gutgeschrieben oder nachgeholt werden.
Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular werden die Goldstarkreis-Zahlungs- und Geschäftsbedingungen als gelesen anerkannt.
Unterrichtet wird an den bekannten Goldstarkreis-Tagen, grundsätzlich nicht während der Feiertage und der Schulferien des Landes Schleswig-Holstein, sowie an den von der Tanzschule bekannt gegebenen Tagen. Tage und Uhrzeiten entnehmen Sie bitte den Terminplänen, die in der Tanzschule ausliegen oder auf der Internetseite zu finden sind.
Die Kündigung bedarf der Textform. Es gilt das Datum des Kündigungseingangs.
Mögliche Anmeldeformen sind:
• Anmeldung für 1 Monat
Preis 60,- Euro pro Person/Monat. Es handelt sich hier um eine verbindliche Anmeldung des Goldstarkreisteilnehmers mit einer Grundlaufzeit von 1 Monat. Eine Kündigung muss innerhalb der ersten 7 Tage der Grundlaufzeit erfolgen. Wird nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit dem Grundpreis von 60,- Euro pro Person/Monat und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
• Anmeldung für 6 Monate
Preis 50,- Euro pro Person/Monat. Es handelt sich hier um eine verbindliche Anmeldung des Goldstarkreisteilnehmers mit einer Grundlaufzeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser 6 Monate beläuft sich der Beitrag auf 50,- Euro pro Person/Monat. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und mit dem Grundpreis von 60,- Euro pro Person/Monat. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
• Anmeldung für 12 Monate
Preis 41,- Euro pro Person/Monat. Es handelt sich hier um eine verbindliche Anmeldung des Goldstarkreisteilnehmers mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten. Innerhalb dieser 12 Monate beläuft sich der Beitrag auf 41,- Euro pro Person/Monat. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und mit dem Grundpreis von 60,- Euro pro Person/Monat. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Erneuerung des Vertrages:
Wenn der Vertrag nach Ablauf der gewählten Grundlaufzeit in gleicher Weise beibehalten werden soll, muss er entsprechend erneuert werden. Dies ist jederzeit mit Ablauf des Vertrages möglich und garantiert den gewährten Rabatt.
Eine automatische Verlängerung des Vertrages um die zu Beginn gewählte Laufzeit ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
NEU: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Goldstarkreis für Jugendliche (für alle Anmeldungen, die ab dem 01.03.2022 eingehen.)
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich durch die Anmeldung zur Zahlung des vollen Honorars in Höhe von 38,00 Euro / Monat. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars bei Versäumnis oder vorzeitiger Beendigung durch den Kursteilnehmer besteht nicht.
Die Mindestanmeldung beträgt 3 Monate und muss bis spätestens zum 15. des 3. Monats gekündigt werden. Wird nicht fristgemäß gekündigt verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Unterrichtet wird an den bekannten Jugend-Goldstarkreis-Tagen, grundsätzlich nicht während der gesetzlichen Feiertage und der Schulferien des Landes Schleswig-Holstein, sowie an den von der Tanzschule bekannt gegebenen Tagen.
NEU: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kindertanz und Breakdance (für alle Anmeldungen, die ab dem 01.03.2022 eingehen.)
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich durch die Anmeldung zur Zahlung des vollen Honorars in Höhe von 38,00 Euro / Monat. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars bei Versäumnis oder vorzeitiger Beendigung durch den Kursteilnehmer besteht nicht.
Die Mindestanmeldung beträgt 3 Monate und muss bis spätestens zum 15. des 3. Monats gekündigt werden. Wird nicht fristgemäß gekündigt verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Unterrichtet wird an den bekannten Tagen, grundsätzlich nicht während der gesetzlichen Feiertage und der Schulferien des Landes Schleswig-Holstein, sowie an den von der Tanzschule bekannt gegebenen Tagen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Goldstarkreis für Erwachsene (für alle Anmeldungen, die bis einschließlich 28.02.2022 eingegangen sind.)
Anmeldungen zum Goldstarkreis sind auch bei Nichtteilnahme aus jedweden Gründen verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Goldstarkreishonorare nach den unten genannten Zahlungsbedingungen. Nicht wahrgenommene Leistungen können nicht gutgeschrieben oder nachgeholt werden.
Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular werden die Goldstarkreis-Zahlungs- und Geschäftsbedingungen als gelesen anerkannt.
Unterrichtet wird an den bekannten Goldstarkreis-Tagen, grundsätzlich nicht während der Schulferien des Landes Schleswig-Holstein und nicht an den von der Tanzschule bekannt gegebenen Tagen. Tage und Uhrzeiten entnehmen Sie bitte den Terminplänen, die in der Tanzschule ausliegen oder auf der Internetseite zu finden sind.
Kündigungen sind nur in Textform möglich.
Mögliche Anmeldeformen sind:
• Anmeldung für 12 Monate
Preis 41,- Euro pro Person/Monat. Eine Kündigung kann nur bis spätestens zum letzten Tag des 11. Monats dieser 12 Monate erfolgen. Wird nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate, die dann wieder bis spätestens zum letzten Tag des 11. Monats dieser 12 Monate gekündigt werden kann, usw.!
• Anmeldung für 6 Monate
Preis 49,- Euro pro Person/Monat. Eine Kündigung kann nur bis spätestens zum letzten Tag des 5. Monats dieser 6 Monate erfolgen. Wird nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 6 Monate, die dann wieder bis spätestens zum letzten Tag des 5. Monats dieser 6 Monate gekündigt werden kann, usw.!
• Anmeldung für 3 Monate
Preis 57,- Euro pro Person/Monat. Eine Kündigung kann nur bis spätestens zum letzten Tag des 2. Monats dieser 3 Monate erfolgen. Wird nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 3 Monate, die dann wieder bis spätestens zum letzten Tag des 2. Monats dieser 3 Monate gekündigt werden kann, usw.!
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Goldstarkreis für Jugendliche (für alle Anmeldungen, die bis einschließlich 28.02.2022 eingegangen sind.)
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich durch die Anmeldung zur Zahlung des vollen Honorars in Höhe von 35,- Euro pro Person/Monat. Die Mindestanmeldung beträgt 3 Monate. Die Anmeldung erweitert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn eine Kündigung nicht bis zum 15. des 3. Monats erfolgt.
Kündigungen sind nur in Textform möglich.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars bei Versäumnis oder vorzeitiger Beendigung durch den Kursteilnehmer besteht nicht.
Unterrichtet wird an den bekannten Jugend-Goldstarkreis-Tagen, grundsätzlich nicht während der Schulferien des Landes Schleswig-Holstein und nicht an den von der Tanzschule bekannt gegebenen Tagen.